Die preußischen Landkreise Eupen und Malmedy wurden 1920 aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags nach einer Volksbefragung an das Königreich Belgien abgetreten. Band 8 unserer Studienreihe über das deutschsprachige Belgien handelt von dem daraus resultierenden kirchlichen Übergang dieser Kreise von der Erzdiözese Köln an die Diözese Lüttich.
Die Studie von Wilfried Jousten zeichnet die geschichtliche Entwicklung nach und befasst sich auch mit der Frage, ob und inwiefern sich eine diözesane Rechtskultur entwickeln konnte und welche kirchenrechtlichen Konsequenzen mit der Bistumsgründung verbunden waren.
Es werden dabei vorwiegend die einschlägigen Quellen aus den Diözesanarchiven in Lüttich, Köln und Mechelen, aus dem Diplomatischen Archiv des belgischen Außenministeriums, aus dem Staatsarchiv in Eupen, sowie erstmals bislang unerschlossene Archivalien aus dem Lütticher Bistumsarchiv und Dokumente aus dem Archiv der Kongregation für außerordentliche kirchliche Angelegenheiten des Hl. Stuhls herangezogen.
Jousten geht der Frage nach, inwiefern der politische Staatenwechsel auch eine kirchliche Neuregelung erforderlich machte. Analysiert wird die kirchliche Zugehörigkeit des Gebietes von Eupen-Malmedy vor dem Hintergrund der jeweiligen diözesanbischöflichen Hirtengewalt des Erzbischofs von Köln und des Bischofs von Lüttich, Eupen und Malmedy. Nicht unberücksichtigt bleiben dabei die Sondervollmachten des eigens eingesetzten Apostolischen Administrators.
Wie beeinflusste das Bistum die diözesane Rechtskultur? Wie war die bischöfliche Leitung und Diözesanverwaltung organisiert? Welche territorialen und finanziellen Apsekte spielten eine Rolle? Besonderen Platz nimmt die Stellung des Klerus in seiner Gesamtheit ein mit Blick auf den freiwilligen oder erzwungenen Wechsel des Diözesanverbands.